- auf Anfrage/nach Absprache geöffnet
Das Angelrevier am Sorpesee bietet Ihnen als passioniertem Angler alles, was das Herz begehrt. Idyllisch in die Sauerländer Berge eingebettet, beherbergt der Sorpesee auf einer Länge von 8 km und einer Wassertiefe von bis zu 58 Metern eine Vielzahl an Fischen. So tummeln sich im klaren und besonders sauberen Wasser unter anderem Hechte, Zander, Barsche, Seeforelle, Aale und Karpfen.
Tages-FEV 10,00 €
2-Tages-FEV 18,00 €
Wochen-FEV 28,00 €
Jahres-FEV 67,00 €
Jugend-Jahres-FEV 32,00 €
Handicap-Jahres-FEV 32,00 €
Jahres-Kombischein*170,00 €
Jahres-Jugendkombischein* 85,00 €
Monats E-Plakette 38,00 €
Jahresplakette E-Motor 86,00 €
Wichtig: Die Jahresscheine gelten immer nur bis zum 31.12. eines Jahres! Voraussetzung: Vorlage des gültigen amtlichen Fischerscheines. Ausgabestelle vor Ort:
Mindestmaße/Schonzeiten am Sorpesee
Hecht:45cm / 15.02. - 30.04.
Zander:40cm / 01.04. - 31.05.
See-/Bachforelle:50cm / 20.10. - 15.03.
Seesaibling:30cm / 20.10.-15.03.
Regenbogenforelle:50cm
Aal:50cm
Karpfen:35cm
Schleie:25cm
Renke:01.11. - 31.12.
Wichtige Regelungen am Sorpesee
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Im Zweifelsfall gilt der aktuelle Angelschein!! Achtung: an den RV-Talsperren im Sauerland ist die rote Fahne für alle Angler Pflicht, die vom Angelboot aus schleppen!!
Fanglimits:
je max. 2 Forellen, 2 Zander, 3 Hechte, 3 Seesaiblinge, 10 Renken, 2 Karpfen
Gerät:
2 Angelruten + 1 Senke
Angelzeit:
1h vor Sonnenaufgang bis 1h nach Sonnenuntergang.
Vom 1.6. - 30.9. ist vom Ufer aus das Nachtangeln erlaubt, allerdings nicht auf der Straßenseite des Vorbeckens!
Bootsangeln:
Boote dürfen ohne Plakette nur mit Muskelkraft betrieben werden. Vom 15.2. bis zum 15.6. ist auf dem Vorbecken das Bootsangeln verboten.
Angelstrecke:
Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Bereich der Staubauwerke, Details siehe Karte), ist die gesamte Uferstrecke beangelbar.
Achtung: vom 16.6. bis 30.9. ist das Angeln nah hinter dem Vordamm zwischen 11.00 und 17.00 eingeschränkt. Vom 1.4. bis 14.11. darf am Sommertauchplatz nicht geangelt werden!
Laichschonbezirke:
Vom 1.11. bis zum 15.6. dürfen die als Laichschonbezirke gekennzeichneten Bereiche der Sorpe nicht beangelt werden.
Verbote:
Eisangeln, lebender Köderfisch, Feuer machen und wildes Zelten sind am Sorpesee verboten! An der Straßenseite des Vorbeckens dürfen keine Zelte oder Schirmzelte eingesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.angeln-im-sauerland.de/aktuell/